Schon gewusst? „An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.“ [Seite Recht NRW].
Arbeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen sind hingegen erlaubt. Dabei ist im Rahmen der Möglichkeiten Rücksicht auf die lokalen Gottesdienstzeiten zu nehmen.
Darüber hinaus gibt es noch sogenannte „Stille Feiertage“. Diese Feiertage unterliegen einem ganz besonderen Schutz. Diese Feiertage sind in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. In NRW sind die stillen Feiertage: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
Für jeden dieser Feiertage gibt es eigene Regelungen. An Allerheiligen (1.11.) dürfen in der Zeit von 5:00 -18:00 Uhr u.a. keine öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz stattfinden.
Solltest du also planen am 1.11. tanzen zu gehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass du keine Milonga findest, die vor 18 Uhr beginnt. Die (öffentliche) Halloween-Party vom Vorabend muss übrigens spätestens um 5 Uhr am 1.11. beendet sein.
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